Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern.
Heinrich List

Betriebliche Steuererklärungen

Wir erstellen alle die ür Ihr Unternehmen gesetzlich notwendigen Steuererklärungen und Steueranmeldungen und stellen darüberhinaus ggf. Anträge, beispielsweise auf Stundung von Steuerzahlungen, auf Erlass von steuerlichen Nebenleistungen oder zur Verlängerung von Abgabefristen.

Alle Steuererklärungen werden, sofern seitens der Finanzverwaltung möglich, von uns grundsätzlich auf elektronischem Weg an die zuständigen Finanzämter übermittelt um dort möglichst eine schnelle Sachbearbeitung zu erwirken.

Ist die Veranlagung im Finanzamt abgeschlossen, erhalten wir üblicherweise Ihre Steuerbescheide von dort direkt zugeschickt und erst nach Prüfung unsererseits gehen Ihnen diese zu, denn so können Sie sicher sein, dass keine Frist für einen evtl. Einspruch versäumt wird.

Im Einzelnen bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen:
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen
  • Erstellung von Gewerbesteuererklärungen
  • Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von gesonderten und einheitlichen Erklärungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
  • Ermittlung der Bemessungsgrundlagen gem. Bewertungsgesetz
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Erstellung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
 

Über die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater: