Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern.
Heinrich List

Private Steuererklärungen

Wir erstellen alle die zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen notwendigen Steuererklärungen und bieten Ihnen darüberhinaus Hilfeleistungen bei Anträgen, z.B. zu Kindergeld und Elterngeld.

Alle Steuererklärungen werden, sofern seitens der Finanzverwaltung möglich, von uns grundsätzlich auf elektronischem Weg an die zuständigen Finanzämter übermittelt um dort möglichst eine schnelle Sachbearbeitung zu erwirken.

Ist die Veranlagung im Finanzamt abgeschlossen, erhalten wir üblicherweise Ihre Steuerbescheide von dort direkt zugeschickt und erst nach Prüfung unsererseits gehen Ihnen diese zu, denn so können Sie sicher sein, dass keine Frist für einen evtl. Einspruch versäumt wird.

Im Einzelnen bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen:
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Erstellung von gesonderten und einheitlichen Erklärungen
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung (Freibeträge)
  • Anträge auf Steuerklassenwechsel
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
  • Ermittlung der Bemessungsgrundlagen gem. Bewertungsgesetz
 

Über die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater: