Reich ist man erst, wenn es einem egal ist, wie viel einem das Finanzamt nimmt.
Unbekannt

Steuerberatung

Mit der Erstellung Ihrer privaten bzw. betrieblichen Steuererklärungen unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Unsere Dienstleistungen gehen jedoch darüber hinaus.

Kommen Sie vor einer wichtigen Entscheidung mit steuerlicher Auswirkung, sei sie unternehmerisch oder privat motiviert, in unsere Kanzlei und lassen Sie sich beraten. So können wir mit Ihnen die Möglichkeiten und Alternativen solcher Sachverhalte besprechen, diese bereits vorausschauend in ihrer Auswirkung gestalten und konkrete Handlungsempfehlungen geben.

Wir beraten Sie beispielsweise zu Themen wie Unternehmensumwandlungen und Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht, betrieblichen oder privaten Veräußerungsgeschäften.

Nach erfolgter Sachbearbeitung Ihrer Steuererklärungen seitens des Finanzamtes, prüfen wir Ihre Steuerbescheide, legen zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegen diese ggf. Einspruch ein bzw. stellen Anträge auf Änderung oder Aufhebung.

Sofern Sie vierteljährliche Steuervorauszahlungen zu leisten haben, prüfen wir, ob diese ggf. in ihrer Höhe nach unten oder oben angepasst werden sollten und stellen die dazu notwendigen Anträge.

Als Unternehmer werden Sie regelmäßig mit steuerlichen Betriebsprüfungen konfrontiert. Auch bei diesem, häufig unangenehmen Thema, begleiten wir Sie und bieten auch Unterstützung im Steuerstrafverfahren und bei Steuerfahndungsprüfungen.
 

Über die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater: