Reich ist man erst, wenn es einem egal ist, wie viel einem das Finanzamt nimmt.
Unbekannt

Abschlusserstellung

Wir erstellen für Sie, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Ihren Jahresabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht. Dabei dient entweder die durch uns oder Sie selbst erstellte Finanzbuchführung als Erstellungsgrundlage. Ihr Anlagevermögen haben wir im Regelfall bereits im Rahmen Ihrer Finanzbuchhaltung unterjährig fortentwickelt.

Bilanzpolitische Spielräume bzw. Wahlrechte berücksichtigen wir entsprechend deren spezifischen Zielsetzungen (z.B. Steuerminimierung, Ausschüttungspolitik, Außendarstellung gegenüber Banken etc.).

Sofern von Ihren Banken gefordert, beurteilen wir Ihren Jahresabschluss auf seine Plausibilität gem. den Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer und erstellen einen obligatorischen Erstellungsbericht mit Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu besonderen Anlässen erstellen wir die dafür notwendigen Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen oder Liquidationsbilanzen.

Sind Sie handelsrechtlich als Kapitalgesellschaft bzw. als Kapitalgesellschaft & Co. zur Offenlegung Ihrer Unternehmenszahlen verpflichtet, veröffentlichen wir diese mit den notwendigen Mindestangaben im elektronischen Bundesanzeiger.
 
 
Zukünftig, d.h. für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2013 beginnen, ist der Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln!
 
Wir werden rechtzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht!