Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern.
Heinrich List

Steuerrechtsdurchsetzung

Erinnern Sie sich noch an die sog. „Pendlerpauschale”, dem reduzierten Umsatzsteuersatz auf Hotelübernachtungen oder an die Diskussion um die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern? Oder an die stets geplante „Steuervereinfachung”?

Leider entspricht die Realität genau dem Gegenteil und die Dinge, die öffentlich wahrgenommen werden, sind nur die wenigsten Fälle.

Das Steuerrecht wird immer komplizierter.

Gesetze werden oft noch in der letzten Bundesratssitzung des Jahres endgültig beschlossen, durch Zeitdruck und Zeitmangel entstehen Fehler. Von den Gesetzen betroffene Bürger und Unternehmen, Verbände oder auch andere Parteien sind mit unterschiedlichen Regelungen nicht einverstanden. Gegen die bestehenden Gesetze sind daher viele Klagen vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

Aber auch die Anwendung der Rechtsnormen durch die Finanzämter kann Ihre Steuerbescheide von den eingereichten Erklärungen abweichen lassen, wenn Sachverhalte in den Steuererklärungen einfach übersehen werden oder bewusst eine andere Rechtsauffassung vorliegt.

Unsere Dienstleistung endet erst, wenn das Besteuerungsverfahren endgültig abgeschlossen ist.

Daher prüfen wir Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit, stellen Anträge ggf. auf Änderung oder Aufhebung bzw. führen das Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt. Und sofern notwendig, legen wir Klage bei den Finanzgerichten ein.
 

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